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Rabattschutz

22 August 2011 No Comment

Der Rabattschutz ist eine Option, die von verschiedenen Gesellschaften bei der KFZ-Versicherung angeboten wird. Im Normalfall erfolgt nach einer Schadensregulierung durch die Versicherung eine Rückstufung des Versicherungsnehmers in der Schadenfreiheitsklasse zum folgenden Versicherungsjahr. Dadurch erhöht sich der zu zahlende Beitrag zum Teil erheblich. Durch die Vereinbarung eines Rabattschutzes wird der Versicherungsnehmer bei einem Schadensfall vor einer Rückstufung bewahrt. Bei den meisten Tarifen ist ein Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden pro Jahr geschützt. Es gibt jedoch auch Versicherungen, bei denen bist zu drei Schadensfälle pro Jahr ohne Rückstufung möglich sind.

Um einen Rabattschutz zu nutzen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Welche dies genau sind, kann jede Versicherung selbst bestimmen. In der Regel muss der Versicherungsnehmer bereits eine gewisse Schadenfreiheitsklasse erreicht haben. Zudem wird der Rabattschutz nur Versicherungsnehmern angeboten, die ein gewisses Mindestalter (zumeist 23 Jahre) haben. Es sollte jedoch beachtet werden, dass sich de Versicherungsnehmer quasi an das jeweilige Unternehmen bindet. Denn bei einem Versicherungswechsel wird die gesonderte Einstufung infolge des Rabattschutzes nicht berücksichtigt. Der Versicherungsnehmer wird dann nachträglich zurückgestuft und erhält bei der neuen Versicherung die entsprechend niedrigere Schadenfreiheitsklasse.

Der Rabattschutz ist nicht zu verwechseln mit einem Rabattretter. Bei Tarifen mit Rabattretter wird der Versicherungsnehmer nach einem Schaden in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft, es kommt jedoch zu keiner Erhöhung der Versicherungsprämie.

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