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Schadenersatz

26 August 2011 No Comment

Der Begriff des Schadenersatz ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Daraus geht hervor, dass der Schädiger dazu verpflichtet ist, dem Geschädigten die durch den Schaden entstandenen finanziellen Nachteile zu ersetzen.

Für einen Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall kommt die KFZ-Haftpflichtversicherung auf. Da die Schadensersatzforderungen nach einem Verkehrsunfall beträchtlich sein können, sollte der Versicherungsnehmer beim Abschluss der Versicherung auf eine ausreichende Deckung achten. Wir keine abweichende Deckung vereinbart, gilt automatisch die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung. Diese beträgt für Personenschäden 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden 1 Million Euro und für reine Vermögensschäden 50000 Euro. Jedoch bieten die meisten Versicherungen auch höhere Deckungssummen an. Gängige Deckungssummen sind 50 oder 100 Millionen Euro für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Aufpreis hierfür ist in den meisten Fällen nur sehr gering.

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