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Vertragsstrafe

25 August 2011 No Comment

Die Versicherungsgesellschaft kann eine Vertragsstrafe verhängen, wenn der Versicherungsnehmer zum Beispiel im Versicherungsantrag falsche Angaben gemacht hat und deshalb eine zu günstige Tarifklasse erhalten hat. Dies gilt auch, wenn der Versicherte wichtige Änderungen die eine Veränderung der Prämie zur Folge haben nicht an die Versicherung meldet.

Die Versicherung wird in solchen Fällen zunächst die zu zahlende Versicherungsprämie rückwirkend berichtigen. Die fehlenden Beträge werden dann entsprechend nachberechnet. Zudem kann die Versicherungsgesellschaft eine Vertragsstrafe berechnen. Je nach Gesellschaft kann diese bis zu 100 Prozent einer Jahresprämie betragen. Neben der Vertragsstrafe riskiert der Versicherungsnehmer bei falschen Angaben auch einen Verlust des Versicherungsschutzes. Gibt der Versicherungsnehmer zum Beispiel an sein Fahrzeug dauerhaft in einer Garage abzustellen und dem ist nicht so, kann die Versicherung bei einem Diebstahl die Leistungen kürzen oder verweigern.

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