Deckungssumme
Als Deckungssumme wird die Versicherungssumme bezeichnet, bis zu der ein Versicherungsnehmer bei einem Unfall durch die Versicherung abgesichert ist. Bei der gesetzlich vorgeschriebenen KFZ-Haftpflichtversicherung schreibt der Gesetzgeber eine bestimmte Mindestdeckung vor. Diese beträgt für Personenschäden 7,5 Millionen Euro. Bei Sachschäden beträgt die Mindestdeckung 1 Million Euro und bei Vermögensschäden liegt sie bei 50000 Euro. Die Mindestdeckung wird vom Bundesjustizministerium festgelegt und im Pflichtversicherungsgesetz veröffentlicht.
Die meisten Versicherer bieten neben der Mindestdeckung auch eine höhere Deckungssumme an. Um bei einem Unfall auf der sicheren Seite zu sein, sollte der Versicherungsnehmer immer die höchstmögliche Deckungssumme wählen. Diese beträgt in der Regel 100 Millionen Euro für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Aufpreis hierfür ist nur sehr gering, so dass sich dies auf alle Fälle lohnt.