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CO2-Ausstoß

25 August 2011 No Comment

Einige Versicherungen bieten Rabatte an, wenn das versicherte Fahrzeug nur einen geringen CO2-Ausstoß hat. Hierfür gibt es dann spezielle Öko- oder Umwelttarife. Wie hoch der CO2-Ausstoß für einen solchen Rabatt sein darf, wird von jeder Versicherung eigenständig festgelegt.

Seit dem 01.07.2009 spielt der CO2-Ausstoß auch bei der Besteuerung von Kraftfahrzeugen eine Rolle. Die Höhe der Steuer richtet sich seitdem nicht nur nach dem Hubraum und der Euro-Norm eines Fahrzeuges, sondern auch nach dem CO2-Ausstoß. Je geringer dieser ist, umso günstiger wird die Steuer. Die Bundesregierung will mit dieser Regelung einen Anreiz zum Kauf von umweltfreundlichen Autos geben. Die Änderung sieht vor, dass Fahrzeuge mit einer CO2-Emmission von weniger 100 Gramm weiterhin nur nach Hubraum und Euro-Norm besteuert werden. Bei Fahrzeugen mit einem höheren Ausstoß erhöht sich die Prämie um 2 Euro pro Gramm CO2. Es ist vorgesehen, diese Regelungen in den nächsten Jahren noch weiter zu verschärfen.

Alle Fahrzeuge, die vor dem 5. November 2008 zugelassen wurden, werden bis 2013 noch nach dem alten Verfahren berechnet. Dies gilt auch für gebrauchte Fahrzeuge, die aufgrund eines Besitzerwechsels neu zugelassen wurden. Zudem sind alle Autos, die in der Zeit vom 5.11.2008 bis zum 30.06.2009 zugelassen worden sind, für ein bzw. zwei Jahre von der Steuer befreit.

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