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Fahrlässigkeit

26 August 2011 No Comment

Es gibt aktuell keine einheitliche Definition für den Begriff der Fahrlässigkeit. In der Regel wird er verwendet, wenn ein Schaden verursacht wurde und der Verursacher nicht die notwendige Sorgfalt hat walten lassen. Es werden verschiedene Arten der Fahrlässigkeit unterschieden. Versicherungstechnisch ist hauptsächlich die Unterscheidung der leichten und der groben Fahrlässigkeit von Bedeutung.

Handelt ein Versicherungsnehmer leicht fahrlässig, muss die Versicherung den Schaden gemäß der vereinbarten Leistungen übernehmen. So handelt zum Beispiel jemand leicht fahrlässig, wenn er bei klarem Wetter und guter Sicht einen mittelgroßen Stein auf der Fahrbahn übersieht. Im Falle einer groben Fahrlässigkeit kann die Versicherung je nach prozentualer Schuld des Versicherungsnehmers die Leistungen kürzen. Beispiel hierfür ist, das Überfahren einer roten Ampel. Ob ein bestimmtes Handeln leicht oder grob fahrlässig war, sorgt immer wieder für Streitfälle zwischen Versicherungsnehmer und Gesellschaft. Da es hierzu keine klaren Definitionen gibt, muss dann ein Gericht hierüber entscheiden. Manche Assekuranzen verzichten gegen einen Aufpreis auf den Ausschluss bei grob fahrlässigem Handeln.

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