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GAP-Deckung

26 August 2011 No Comment

Die GAP-Deckung findet bei der Versicherung von Leasingfahrzeugen Anwendung. Kommt es zu einem Totalschaden oder einem Diebstahl, übernimmt die Versicherung immer nur den Zeitwert des versicherten Fahrzeugs. Da der Wertverlust in der Regel höher ist als die bezahlten Leasingraten, reicht die Zahlung der Versicherung nicht aus um die restlichen Verbindlichkeiten aus dem Leasingvertrag abzulösen. Der Versicherungsnehmer müsste in diesem Fall den Differenzbetrag selbst bezahlen. Um dies zu vermeiden, kann im Versicherungsvertrag eine sogenannte GAP-Deckung vereinbart werden. Die Versicherung übernimmt dann den kompletten Betrag, der aus dem Leasingvertrag noch offen ist.

Einige Versicherungen bieten spezielle Tarife für Leasingfahrzeuge an, bei denen eine GAP-Deckung bereits inklusive ist. Ist dies nicht der Fall, sollte sie unbedingt separat vereinbart werden. Gerade bei hochwertigen Fahrzeugen können die noch offenen Leasingraten einen erheblichen finanziellen Verlust darstellen. Es besteht die Möglichkeit, zur GAP-Deckung eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Dadurch verringert sich der Aufpreis für die Option. Ist eine solche Deckung vereinbart, ist diese zeitlich nicht begrenzt und gilt somit für die gesamte Dauer des Leasingvertrags.

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