Home » Lexikon

Garagenrabatt

26 August 2011 No Comment

Ein Garagenrabatt ist einer der gängigsten Rabattmöglichkeiten und wird mittlerweile von den meisten Autoversicherungen angeboten. Versicherungen gewähren einen solchen Rabatt, wenn das versicherte Fahrzeug nachts in einer Garage abgestellt wird. Wie hoch der Rabatt ausfällt, und welche Abstellmöglichkeit dafür genau gefordert wird, hängt von der jeweiligen Versicherung ab. Ein Carport zählt für den Garagenrabatt meistens nicht, da dieser für jeden offen zugänglich ist.

Versicherungsgesellschaften gehen davon aus, dass Fahrzeuge die in einer Garage abgestellt werden, nicht so oft beschädigt oder gestohlen werden. So sind sie zum Beispiel weniger der Witterung ausgesetzt und werden auch seltener aufgrund von Vandalismus oder Mardern beschädigt. Wer einen Garagenrabatt in Anspruch nimmt, ist auch dazu verpflichtet, sein Fahrzeug über Nacht hauptsächlich in einer Garage abzustellen. Wir dies vernachlässigt kann die Versicherung de Tarif nachträglich anpassen und zusätzlich eine Vertragsstrafe verhängen. Bei bestimmten Gegebenheiten wie einer Urlaubsreise oder bei Umbauarbeiten kann das Fahrzeug auch anderweitig abgestellt werden, ohne das dies einen Vertragsbruch darstellt.

Comments are closed.