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Gesetzliche Mindestdeckung

26 August 2011 No Comment

Die gesetzliche Mindestdeckung ist ein Begriff aus der KFZ-Haftpflichtversicherung. Der Gesetzgeber hat für die KFZ-Haftpflicht bestimmte Mindestdeckungssummen vorgeschrieben. Die gesetzliche Mindestdeckung beträgt bei Personenschäden 7,5 Millionen Euro, Bei Sachschäden 1 Million Euro und bei reinen Vermögensschäden 50000 Euro. Wird im Versicherungsvertrag keine höhere Deckungssumme vereinbart, müssen die Versicherungsgesellschaften Leistungen nur im Rahmen der gesetzlichen Mindestdeckung erbringen. Die Beträge werden von dem Bundesjustizministerium festgelegt und im Pflichtversicherungsschutzgesetz veröffentlicht.

Die meisten Assekuranzen bieten jedoch auch höhere Deckungssummen in ihren Tarifen an. Für Versicherungsnehmer empfiehlt es sich, immer die höchstmögliche Deckung zu vereinbaren. In der Regel liegt diese bei 100 Millionen Euro für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

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