Neu für alt
Der Gesetzgeber sieht vor, dass eine Versicherung dem Versicherungsnehmer bei einem Schaden nur den Wert der Altteile ersetzen muss. Grund dafür ist, dass der Geschädigte durch den Schaden keine Wertsteigerung des Fahrzeuges erhalten soll. Aus diesem Grunde zieht die Versicherung von einer durch ein Gutachten ermittelten Schadenssumme einen gewissen Betrag ab. Damit wird eine eventuelle Wertsteigerung ausgeglichen. Um dies zu verhindern, muss der Versicherungsnehmer einen Tarif wählen, welcher auf die Option “neu für alt” verzichtet.
Dies wird jedoch nicht von allen Assekuranzen angeboten. Deshalb sollte der Fahrzeughalter im Rahmen eines Versicherungsvergleichs darauf auf Tarife achten, die auf den Zusatz “neu für alt” verzichten. Hierfür wird dann ein Aufpreis erhoben, der sich jedoch bei einem Schaden auf alle Fälle lohnt.