Neupreisentschädigung
Die Neupreisentschädigung ist ein Leistungsmerkmal bei den Kaskoversicherungen. Ist eine Neupreisentschädigung im Versicherungsvertrag vereinbart, erhält der Versicherungsnehmer bei einem Totalschaden bzw. Diebstahl des Fahrzeugs den kompletten Neuwert ersetzt. Im Normalfall erstattet die Versicherung in solchen Fällen nur den aktuellen Zeitwert des Fahrzeugs. Dieser sinkt jedoch bereits in den ersten Monaten zum Teil bereits erheblich. Deshalb sollten Versicherungsnehmer bei Neuwagen immer darauf achten, dass eine Neupreisentschädigung in die Versicherungspolice aufgenommen wird.
Bei den meisten Versicherungen ist Voraussetzung, dass der Versicherungsnehmer der Erstbesitzer des Fahrzeugs ist. Zudem muss der Wagen noch relativ neu sein. Dabei unterscheiden sich die Altersgrenzen je nach Versicherung. In der Regel liegen diese zwischen drei Monaten bis zu zwei Jahren. Als Neupreis gilt dann immer der vom Hersteller empfohlene unverbindliche Kaufpreis des Modells inklusive einer eventuell vorhandenen Sonderausstattung. Eine Neupreisentschädigung ist sowohl bei der Teilkasko- wie auch bei der Vollkaskoversicherung möglich. Fahrzeughalter mit einem Neu- oder hochwertigen Gebrauchtwagen sollten jedoch immer einen Vollkaskoschutz wählen. Bei einigen Versicherungen wird zudem bei Reparaturen der Neupreis erstattet, wenn die Kosten der Reparatur beispielsweise über 70 Prozent des Neupreises betragen.