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Partnerrabatt

23 August 2011 No Comment

Der Partnerrabatt ist eine Rabattform, welche von Versicherungsgesellschaften bei der KFZ-Versicherung gewährt wird. Der Rabatt wird gewährt, wenn das Fahrzeug ausschließlich vom Versicherungsnehmer und seinem Partner gefahren wird. Dabei muss es sich um den Ehepartner, Lebenspartner oder einen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner handeln. Dieser wird dann namentlich in den Versicherungsvertrag eingetragen. Der Partnerrabatt ist einer der am häufigsten gewährten Rabatte und wird von rund 25 Prozent aller Versicherungsnehmer genutzt.

Die Höhe der Ermäßigung für den Partnerrabatt wird von jeder Versicherung individuell festgelegt. Die Versicherungen gehen davon aus, dass die Gefahr eines Unfalls geringer ist, wenn ein Fahrzeug immer von denselben beiden Personen gefahren wird. Kommt es zu einer Notsituation wie zum Beispiel bei einer Fahrt ins Krankenhaus, dürfen natürlich auch andere Personen das Fahrzeug nutzen. Für den Fall, dass der Versicherungsnehmer bei Abschluss der Versicherung falsche Angaben macht, kann der Versicherer eine Vertragsstrafe verhängen. Dies gilt auch, wenn der Versicherte während der Laufzeit auftretende Veränderungen wie zum Beispiel eine Scheidung nicht an die Versicherung meldet.

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