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Rückstufung

21 August 2011 No Comment

Die erworbene Schadenfreiheitsklasse ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der Versicherungsprämie. Kommt es während eines Versicherungsjahres zu einer Schadensregulierung durch den Versicherer, so erfolgt zum nächsten Vertragsjahr eine entsprechende Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse. In der Regel bedeutet dies dann auch eine Erhöhung der Versicherungsprämie.

Die Rückstufung kann dabei auch über mehrere Schadenfreiheitsklassen erfolgen. Im Gegensatz dazu steigt der Versicherungsnehmer pro Jahr, in dem er schadensfrei fährt, nur um jeweils eine Klasse auf. Wie viele Schritte eine solche Rückstufung beinhaltet wird dabei von der Versicherungsgesellschaft individuell festgelegt. Es kann sich deshalb lohnen, vor Abschluss einer KFZ-Versicherung genau zu prüfen, wie dies von der jeweiligen Versicherung gehandhabt wird. Man unterscheidet dabei die Schadenfreiheitsklasse der KFZ-Haftpflicht und einer eventuell vorhandenen Vollkaskoversicherung. Dabei erfolgt die Rückstufung immer getrennt voneinander. Ein verursachter Haftpflichtschaden hat somit keinen Einfluss auf die Schadenfreiheitsklasse der Vollkaskoversicherung und umgekehrt. Für die Teilkaskoversicherung gibt es generell keine Schadenfreiheitsklassen, da diese ausschließlich Elementarschäden abdeckt, auf die der Versicherungsnehmer keinen direkten Einfluss hat.

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