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Sachschaden

21 August 2011 No Comment

In der KFZ-Versicherung spricht man von einem Sachschaden, wenn bei einem Verkehrsunfall Fahrzeuge oder anderweitige Gegenstände beschädigt bzw. zerstört werden. Je nach Art des Sachschadens ist dieser mit erheblichen finanziellen Folgen verbunden. Der Gesetzgeber schreibt deshalb bei der KFZ-Haftpflichtversicherung eine gesetzliche Mindestdeckung in Höhe von 1 Million Euro vor. Die meisten Versicherungen bieten gegen einen geringen Aufpreis auch höhere Deckungssummen an. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte hier eine Deckungssumme von 50 oder 100 Millionen Euro vereinbaren.

Wer einen Sachschaden verursacht, muss aufgrund der gesetzlichen Schadensersatzpflicht die Kosten hierfür tragen. Dazu zählen unter anderem die Kosten für die Reparatur oder die Wiederbeschaffung der beschädigten oder zerstörten Sachen. Dazu zählen auch Aufwendungen für einen Nutzungsausfall, Mietwagenkosten oder ein Wertminderungsausfall für beschädigte Ladungen. Bei einem Unfall übernimmt die KFZ-Haftpflichtversicherung den finanziellen Schaden des Unfallgegners. Für die Übernahme eines Sachschadens am eigenen Fahrzeug ist dagegen eine Kaskoversicherung erforderlich.

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