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Saisonkennzeichen

21 August 2011 No Comment

In vielen Fällen wird ein Fahrzeug nicht das ganze Jahr über durchgehend genutzt. Besonders Oldtimer Cabrios, Wohnmobile oder Motorräder werden den Winter über nicht genutzt und verbleiben dann in einer Garage. Für diese Fahrzeuge ist die Zulassung mit einem Saisonkennzeichen eine mögliche Alternative. Die Saison entspricht dabei dem Zeitraum, innerhalb dem das Fahrzeug während des Jahres genutzt wird. Das Saisonkennzeichen hat den großen Vorteil, dass es nicht mehr nötig ist, das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle zuerst ab- und dann wieder anzumelden. Dadurch erspart sich der Fahrzeughalter Zeit und Kosten.

Die Gültigkeit des Saisonkennzeichens wird direkt rechts auf dem Kennzeichen eingeprägt. Dabei bedeutet die Zahl oberhalb der Linie den Monat, in dem die Zulassung beginnt und die unter Zahl bezeichnet das Zulassungsende. Das Saisonkennzeichen wird für mindestens zwei und höchstens elf Monate ausgestellt. Für die Zulassung mit einem Saisonkennzeichen muss der Fahrzeughalter folgende Unterlagen bei der Zulassungsstelle vorlegen: Reisepass oder Personalausweis inklusive einer gültigen Meldebestätigung, die elektronische Versicherungsbestätigung (evB), Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief), Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein), TÜV-Untersuchungsbericht sowie einen Nachweis über die Abgasuntersuchung. Fallen die TÜV- bzw. Abgasuntersuchung in die zulassungsfreie Zeit, sind diese direkt zu Beginn der neuen Saison vorzunehmen.

Es besteht nur während der auf dem Kennzeichen vermerkten zeit ein voller Versicherungsschutz. Wer sein Fahrzeug außerhalb dieser Zeit im Straßenverkehr bewegt dem droht ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro sowie drei Punkte in Flensburg. In bestimmten Fällen kann es sogar zu einer Freiheitsstrafe kommen. Wird während der zulassungsfreien Zeit ein Unfall verursacht, übernimmt diesen die KFZ-Haftpflicht zwar, diese wird den Versicherungsnehmer allerdings danach in Regress nehmen.

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