Home » Lexikon

Schadenrückkauf

21 August 2011 No Comment

Im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung kann der Versicherungsnehmer bei einem Haftpflichtschaden nicht frei entscheiden, ob er diesen an die Versicherung meldet. Er ist dazu verpflichtet, diesen umgehend seiner Versicherung bekannt zu geben. Dadurch bedingt kommt es auch immer zu einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse. In vielen Fällen sind die finanziellen Kosten für die Prämienerhöhung größer als der tatsächliche Schaden. In solchen Fällen bietet sich dann ein Schadenrückkauf an.

Der Schadenrückkauf ist innerhalb von 6 Monaten möglich. Der Versicherungsnehmer bezahlt dann einfach die die kompletten Kosten eines Unfalls an die Versicherung zurück und wird dadurch nicht in Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Ob sich ein solcher Schadenrückkauf lohnt, hängt von der Höhe des Schadens und der vorhandenen Schadenfreiheitsklasse des Versicherungsnehmers ab. Die Erfahrung zeigt, dass es bei Schäden unterhalb von 1000 Euro in aller Regel günstiger ist, diese selbst zu bezahlen. Besteht hier Unsicherheit, hat Versicherungsnehmer hat zudem die Möglichkeit, sich nach einem Unfall von der Versicherung den Gebührenverlauf durchrechnen zu lassen. Diese teilt ihm dann schriftlich mit, wie hoch der Spareffekt bei einem Schadenrückkauf ist. Bei einigen Versicherungen ist dies auch direkt auf der jährlichen Rechnung ausgedruckt.

Comments are closed.