Home » Lexikon

Selbstbeteiligung

21 August 2011 No Comment

Versicherungsnehmer haben die Möglichkeit beim Abschluss einer Kaskoversicherung im Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung (SB) zu vereinbaren. Diese gilt dann für Schäden am eigenen Fahrzeug. Die KFZ-Haftpflicht kennt keine Selbstbeteiligung. Hier wird immer der volle Schaden von der Versicherung übernommen.

Bei den meisten Versicherungen kann der Versicherungsnehmer frei entscheiden ob und über welche Höhe eine Selbstbeteiligung bestehen soll. In der Regel sind hier Beträge zwischen 0 und 1000 Euro möglich. Kommt es zu einem Schaden, übernimmt der Versicherungsnehmer die Kosten bis zur Höhe des vereinbarten Selbstbehaltes selbst. Beim Abschluss einer Vollkaskoversicherung ist dieTeilkasko bereits eingeschlossen. Hier wird dann für beide Versicherungsarten eine separate Selbstbeteiligung gewählt. Nach Angaben des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wählen die meisten Versicherungsnehmer einen Selbstbehalt von 300 Euro bei der Vollkasko und von 150 Euro bei der Teilkaskoversicherung. Die Vereinbarung eines Selbstbehaltes wirkt sich günstig auf die Prämienhöhe aus. Je höher der Selbstbehalt je günstiger wird der Beitrag. Allerdings nimmt die Höhe der Ersparnis bei einem steigenden Selbstbehalt prozentual ab. So führt eine Teilkasko mit einer SB von 150 Euro durchschnittlich zu einer Ermäßigung von 17 Prozent. Verdoppelt man die SB auf 300 Euro, erhält man im Durchschnitt nur eine um drei Prozent höhere Ermäßigung.

Comments are closed.