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Versicherungsende

24 August 2011 No Comment

Ein festgelegtes Versicherungsende gibt es bei der KFZ-Versicherung nicht. Die Verträge haben zwar eine generelle Laufzeit von einem Jahr, verlängern sich jedoch automatisch um ein weiteres Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt. Bei den meisten KFZ-Versicherungen endet die Laufzeit immer zum 31. Dezember eines Jahres. Eine Kündigung ist somit immer zum 30. November möglich. Verschiedentlich kann auch ein anderes Ende der Laufzeit bestehen. Versicherungsnehmer können dieses immer der Versicherungspolice entnehmen.

Im Falle das ein versichertes Fahrzeug verschrottet oder verkauft wird bedeutet dies automatisch auch das Versicherungsende. Sollte die Versicherungsgesellschaft die Prämie erhöhen ohne das eine entsprechende Anpassung der Leistungen erfolgt hat der Versicherungsnehmer das Recht innerhalb von vier Wochen zu kündigen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Versicherte von der Erhöhung Kenntnis erlangt. Ein Sonderkündigungsrecht besteht auch nach einer erfolgten Schadensregulierung durch die Versicherung. Dabei ist es unerheblich, ob die Assekuranz den Schaden übernommen oder eine Regulierung abgelehnt hat. Der Vertrag kann dann ebenfalls mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.

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