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Vorläufige Deckung

25 August 2011 No Comment

Die vorläufige Deckung ist ein Begriff der ausschließlich bei der KFZ-Haftpflichtversicherung angewendet wird. Sobald der Versicherungsnehmer bei einer Gesellschaft den Versicherungsantrag gestellt hat, erhält er eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVb). Er benötigt diese als Nachweis, dass eine KFZ-Haftpflichtversicherung vorhanden ist. Ohne elektronische Versicherungsbestätigung kann kein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle zugelassen werden. Der Versicherungsvertrag ist jedoch erst gültig, wenn der Versicherungsantrag von der Versicherung auch angenommen wurde. Dies geschieht zumeist durch das Zusenden der Versicherungspolice an den Versicherungsnehmer. In der Zwischenzeit erhält der Versicherte einen vorläufigen Versicherungsschutz.

Geregelt ist die vorläufige Deckung im Versicherungspflichtgesetz. Diese gilt ausschließlich für die KFZ-Haftpflicht. Bei Kaskoversicherungen gibt es keine vorläufige Deckung. Der Versicherungsschutz gilt hier erst ab Annahme durch die Versicherung. Der Versicherungsnehmer kann jedoch mit der Versicherung vereinbaren, dass eine Teil- oder Vollkaskoversicherung auch ab sofort gültig ist. Dies sollte der Versicherte sich dann auf alle Fälle schriftlich bestätigen lassen.

Die vorläufige Deckung endet automatisch, wenn die Versicherung den Versicherungsantrag angenommen hat. Dann tritt übergangslos die Deckung aus dem Versicherungsvertrag in Kraft. Für den Fall, dass die Versicherung den Antrag ablehnt, kann diese für den Zeitraum der vorläufigen Deckung eine separate Prämie berechnen.

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