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Widerrufsrecht

25 August 2011 No Comment

Unter dem Widerrufsrecht versteht man das Recht, innerhalb einer gewissen Frist von einem Vertrag zurückzutreten. Hierzu müssen dann keinerlei Gründe genannt werden. Bei der KFZ-Versicherung können Versicherungsnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Versicherungsprämie vom Vertrag zurücktreten. Die Versicherungsgesellschaft ist dazu verpflichtet, den Versicherungsnehmer schriftlich über dessen Widerrufsrecht zu informieren. Der Kunde bestätigt mit Unterschrift, dass er davon Kenntnis genommen hat.

Unterlässt es die Gesellschaft den Kunden über das Recht zum Widerruf zu informieren, verlängert sich die Dauer des Widerrufsrechts. Der Kunde muss den Widerruf schriftlich bei der Versicherung einreichen. Wurde bei einer Kaskoversicherung ein sofortiger Versicherungsbeginn vereinbart, entfällt das Recht auf Widerruf. Hier muss der Versicherungsnehmer ebenfalls per Unterschrift bestätigen, dass er mit dem Verzicht auf das Widerrufsrecht einverstanden ist.

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