Articles in the Lexikon Category
Lexikon »
Die Versicherungsgesellschaft kann eine Vertragsstrafe verhängen, wenn der Versicherungsnehmer zum Beispiel im Versicherungsantrag falsche Angaben gemacht hat und deshalb eine zu günstige Tarifklasse erhalten hat. Dies gilt auch, wenn der Versicherte wichtige Änderungen die eine Veränderung der Prämie zur Folge haben nicht an die Versicherung meldet.
Die Versicherung wird in solchen Fällen zunächst die zu zahlende Versicherungsprämie rückwirkend berichtigen. Die fehlenden Beträge werden dann entsprechend nachberechnet. Zudem kann die Versicherungsgesellschaft eine Vertragsstrafe berechnen. Je nach Gesellschaft kann diese bis zu 100 Prozent einer Jahresprämie betragen. Neben der Vertragsstrafe riskiert der …
Lexikon »
Von einem Versicherungswechsel spricht man, wenn der Versicherungsnehmer zu einer anderen Versicherungsgesellschaft wechselt. Hierzu muss der Versicherte zunächst einmal den Versicherungsvertrag bei seiner bisherigen Versicherung kündigen. Eine ordentliche Kündigung ist immer mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Bei den meisten Versicherungen endet das Versicherungsjahr zum 31. Dezember des Jahres. Die Kündigung muss dann spätestens zum 30. November bei der Versicherung vorliegen. Zum Teil gibt es jedoch auch Versicherungen, deren Versicherungszeitraum zu einem anderen Termin endet. Die genauen Angaben hierzu können der Versicherungspolice entnommen werden. Kommt …
Lexikon »
Die abweichende Halterschaft ist ein Begriff, der bei KFZ-Versicherungen angewendet wird. Von einer abweichenden Halterschaft spricht man, wenn der Fahrzeughalter nicht mit dem Versicherungsnehmer identisch ist. Ob eine abweichende Halterschaft möglich ist, hängt dabei von der jeweiligen Versicherung ab. Bei einigen wird hierfür ein Aufpreis erhoben, während andere Versicherungen dies gar nicht anbieten.
Nach dem Gesetz ist der Halter eines Fahrzeuges immer diejenige Person, welche die Kosten hierfür trägt und die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat. Dabei ist völlig unerheblich, wer in Zulassungsbescheinigung Teil I und II eingetragen ist. Ein typisches …
Lexikon »
Die Ablehnungsfrist ist der Zeitraum zwischen der Antragsstellung und der Vertragsannahme durch die Versicherung. Innerhalb dieses Zeitraums hat die Versicherung die Möglichkeit den Antrag zu prüfen und den Versicherungsnehmer gegebenenfalls abzulehnen. Die Ablehnungsfrist beträgt im Normalfall vier Wochen und ist im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Eine Ausnahme bildet die KFZ-Haftpflichtversicherung, die mit der gesetzlichen Mindestdeckung beantragt wird. Hier ist die Ablehnungsfrist auf 14 Tage verkürzt. Bei KFZ-Haftpflichtversicherungen mit einer höheren Deckungssumme beträgt die Frist ebenfalls vier Wochen. Erfolgt innerhalb der Ablehnungsfrist keine Ablehnung durch die Versicherung, gilt der Vertrag automatisch als angenommen. …
Lexikon »
Ein Kurzkennzeichen ist im Gegensatz zu einem normalen Kennzeichen nur fünf Tage gültig. Es darf ausschließlich zu Überführungen, Probefahrten oder Fahrten zum TÜV bzw. anderen Prüfungsorganisationen verwendet werden. Das Kurzkennzeichen ist der Nachfolger des “Roten Kennzeichens”. Im Gegensatz zu seinem Vorgänger kann das Kurzkennzeichen nach dem Ablauf vernichtet werden. Eine Rückgabe ist nicht erforderlich. Auf dem Kennzeichen wird die Gültigkeit mittels einer Zahlenkombination angegeben.
Ein solches Kennzeichen erhält man bei der zuständigen Zulassungsstelle gegen Vorlage eines Personalausweises, der Zulassungsbescheinigung II (ehemaliger Fahrzeugbrief) und einer Versicherungsbestätigungsnummer (eVB). Die Versicherungsbestätigungsnummer muss einen …
Lexikon »
Das Autoleasing stellt eine besondere Form der Finanzierung von Kraftfahrzeugen dar. Dabei wird ein Vertrag zwischen dem Leasingnehmer und dem Leasinggeber geschlossen. Beim Autoleasing überlässt der Leasinggeber gegen Zahlung einer monatlichen Gebühr dem Leasingnehmer das Fahrzeug zur Nutzung. Zusätzlich übernimmt der Leasingnehmer die Kosten für TÜV, Inspektionen und die Pflege des Fahrzeugs. In den meisten Fällen handelt es sich beim Leasinggeber um die Bank des jeweiligen Herstellers.
Beim Autoleasing werden zwei verschiedene Leasingarten angeboten. Dies ist zum einen das Restwertleasing und zum anderen das Kilometerleasing. Hauptsächlich unterscheiden sich die beiden Varianten …
Lexikon »
Als Versicherungsnehmer gilt immer die Person, die einen Versicherungsvertrag abschließt. Dies kann entweder eine natürliche oder auch eine juristische Person wie beispielsweise ein Unternehmen sein. Der Versicherungsnehmer muss nicht zwangsläufig mit dem Halter des Fahrzeugs identisch sein. So kann als Halter beispielsweise auch der Partner des Versicherungsnehmers eingetragen werden.
Durch den Abschluss des Versicherungsvertrags ergeben sich für den Versicherungsnehmer gewisse Rechte und Pflichten gegenüber der Versicherungsgesellschaft. Zu den Pflichten gehören neben dem pünktlichen Bezahlen der Prämie auch, dass er im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße Angaben macht. Zudem muss er wichtige Änderungen während …
Lexikon »
Kommt es zu Schäden an fremden Vermögen, ohne dass dabei ein Sach- oder Personenschaden vorliegt, dann spricht man von Vermögensschäden. Dabei werden zwei unterschiedliche Arten von Vermögensschäden unterschieden. Dies sind zum einen die echten Vermögensschäden und zum anderen die unechten Vermögensschäden. Um einen echten Vermögensschaden handelt es sich, wenn dieser entsteht, ohne das es zuvor zu einem Personen- oder Sachschaden gekommen ist. Im Gegensatz dazu ist für einen unechten Vermögensschaden immer ein Personen- oder Sachschaden ursächlich verantwortlich. Für echte Vermögensschäden besteht bei der KFZ-Haftpflichtversicherung eine gesetzliche Mindestdeckung von 50000 Euro. …
Lexikon »
Bei der Mallorca Police handelt es sich um eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für die Anmietung eines Fahrzeugs im Ausland. Mit einer solchen Police lässt sich der Leistungsumfang der Haftpflichtversicherung erweitern. Der Name ist etwas verwirrend, denn die Mallorca Police gilt in der Regel europaweit und nicht nur auf der Insel Mallorca oder in Spanien.
In vielen Ländern sind die Deckungssummen der KFZ-Haftpflicht geringer als in Deutschland. Wer im Ausland einen Unfall verursacht, muss jedoch trotzdem für die gesamte Schadenshöhe aufkommen. Reicht die Deckung der KFZ-Haftpflichtversicherung nicht aus, muss der Versicherte die …
Lexikon »
Ein festgelegtes Versicherungsende gibt es bei der KFZ-Versicherung nicht. Die Verträge haben zwar eine generelle Laufzeit von einem Jahr, verlängern sich jedoch automatisch um ein weiteres Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt. Bei den meisten KFZ-Versicherungen endet die Laufzeit immer zum 31. Dezember eines Jahres. Eine Kündigung ist somit immer zum 30. November möglich. Verschiedentlich kann auch ein anderes Ende der Laufzeit bestehen. Versicherungsnehmer können dieses immer der Versicherungspolice entnehmen.
Im Falle das ein versichertes Fahrzeug verschrottet oder verkauft wird bedeutet dies automatisch auch das Versicherungsende. Sollte die Versicherungsgesellschaft die Prämie erhöhen …