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Der Rabattschutz ist eine Option, die von verschiedenen Gesellschaften bei der KFZ-Versicherung angeboten wird. Im Normalfall erfolgt nach einer Schadensregulierung durch die Versicherung eine Rückstufung des Versicherungsnehmers in der Schadenfreiheitsklasse zum folgenden Versicherungsjahr. Dadurch erhöht sich der zu zahlende Beitrag zum Teil erheblich. Durch die Vereinbarung eines Rabattschutzes wird der Versicherungsnehmer bei einem Schadensfall vor einer Rückstufung bewahrt. Bei den meisten Tarifen ist ein Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden pro Jahr geschützt. Es gibt jedoch auch Versicherungen, bei denen bist zu drei Schadensfälle pro Jahr ohne Rückstufung möglich sind.
Um einen Rabattschutz …
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Die meisten Versicherungen bieten für ihre KFZ-Versicherungen die Möglichkeit an, einen sogenannten Rabattretter einzubauen. Kommt es zu einem Schadensfall so bedeutet dies, dass der Versicherungsnehmer zum folgenden Versicherungsjahr in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft wird. Mit dieser Rückstufung kommt es dann auch zu einer Erhöhung der Versicherungsprämie. Um dies zu verhindern, bieten manche Versicherungen einen kostenlosen Rabattretter an. Der Versicherungsnehmer wird dann nach einem ersten Schadensfall nur soweit zurückgestuft, dass es zu keiner Erhöhung der Prämie kommt.
Der kostenlose Rabattretter wird in der Regel nur den Kunden angeboten, die mindestens die Schadenfreiheitsklasse …
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Die Tarifgruppe ist ein Kriterium, welches für die Berechnung der Prämie bei der KFZ-Versicherung genutzt wird. Die Versicherungsgesellschaften teilen die Versicherungsnehmer anhand ihres Berufes unterschiedlichen Tarifgruppen zu. Je nach Versicherung gibt es zwischen 3 und 5 Tarifgruppen.
In die Tarifgruppe D fallen beispielsweise alle Freiberufler und Selbstständige. Bei verschiedenen Versicherungen werden auch die Angestellten von Rechtsanwaltkanzleien und Kreditinstituten der Gruppe D zugeordnet. In die Gruppe B fallen Angestellte sowie Pensionäre des öffentlichen Dienstes. In die Gruppe N werden alle nicht Pkws sowie Anhänger eingeordnet. Landwirte bzw. ehemalige Landwirte, die keiner …
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Je länger ein Versicherungsnehmer keinen Schaden verursacht, desto höher ist sein Schadenfreiheitsrabatt. Im günstigsten Falle bezahlt er dann nur noch 30 Prozent der regulären Versicherungsprämie. Manche Versicherungen bieten die Möglichkeit einer Rabattübertragung an. Dabei wird der erworbene Schadenfreiheitsrabatt auf eine andere Person übertragen. Für eine Rabattübertragung müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Eine Rabattübertragung ist ausschließlich bei Ehepartnern, Lebensgefährten oder Verwandten ersten Grades möglich. Wird eine Übertragung gewünscht, muss diese schriftlich mittels eines dafür bestimmten Formulares bei der Versicherung beantragt werden. Der Übertrag ist zudem nur innerhalb sechs Monaten nach …
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Versicherungsnehmer haben die Möglichkeit beim Abschluss einer Kaskoversicherung im Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung (SB) zu vereinbaren. Diese gilt dann für Schäden am eigenen Fahrzeug. Die KFZ-Haftpflicht kennt keine Selbstbeteiligung. Hier wird immer der volle Schaden von der Versicherung übernommen.
Bei den meisten Versicherungen kann der Versicherungsnehmer frei entscheiden ob und über welche Höhe eine Selbstbeteiligung bestehen soll. In der Regel sind hier Beträge zwischen 0 und 1000 Euro möglich. Kommt es zu einem Schaden, übernimmt der Versicherungsnehmer die Kosten bis zur Höhe des vereinbarten Selbstbehaltes selbst. Beim Abschluss einer Vollkaskoversicherung ist …
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Die Regionalklasse ist ein Faktor, der zur Berechnung der KFZ Versicherung herangezogen wird. Je nach Versicherung erfolgt die Einteilung entweder nach dem Wohnort des Versicherungsnehmers oder nach dem Zulassungsbezirk des Fahrzeugs.
Die einzelnen Regionen werden aufgrund von statistischen Erhebungen in verschiedene Regionalklassen eingeteilt. Hierbei spielen unter anderem die Anzahl der Schäden und die Höhe der entstandenen Schäden einer Region eine Rolle. Zudem werden auch die Straßenverhältnisse sowie die Anzahl der in einer Region zugelassenen Fahrzeuge berücksichtigt. Der Gesamtverband deutscher Versicherungswirtschaft (GDV) gibt hierzu jährlich eine aktualisierte Statistik heraus. Diese dient …
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Der Schutzbrief wird von vielen Versicherungen zusätzlich zu einer KFZ-Versicherung angeboten. Welche Leistungen in einem Schutzbrief enthalten sind, unterscheidet sich je nach der gewählten Versicherung. Eine gesetzliche Regelung, welche Leistungen in Schutzbriefen enthalten sein müssen gibt es nicht. Neben Versicherungen bieten auch die Automobilclubs im Rahmen einer Mitgliedschaft Schutzbriefe an. Versicherungsnehmer, die einen solchen Zusatz wünschen, sollten die Leistungen im Rahmen eines Versicherungsvergleichs genau prüfen.
Mögliche Leistungen sind zum Beispiel eine Pannenhilfe, die kostenlose Stellung eines Mietwagens oder auch die Übernahme von Übernachtungskosten für die Zeit, bis ein Fahrzeug repariert …
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Die Versicherungsgesellschaften sind bemüht, die Beiträge zur KFZ-Versicherung möglichst gerecht festzulegen. Aus diesem Grunde haben die Versicherer unterschiedliche Risikofaktoren definiert. Zu Beachten ist hierbei, dass jede Versicherung unterschiedliche Risikomerkmale zur Beitragsberechnung nutzen. Deshalb lohnt es sich, vor Abschluss einer KFZ-Versicherung diese genau zu vergleichen.
Risikofaktoren werden auch unterschiedliche Art eingeteilt. Zum einen wird zwischen Faktoren unterschieden, die sich auf das Fahrzeug oder auf die Person des Versicherungsnehmers beziehen. Zum Zweiten gibt es auch eine Unterscheidung zwischen subjektiven und objektiven Risikomerkmalen. Die objektiven Risikomerkmale sind im Gegensatz zu den subjektiven für jeden …
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Für die vorübergehende Stilllegung eines Fahrzeuges kann der Versicherungsnehmer eine sogenannte Ruheversicherung beantragen. Voraussetzung dabei ist, dass die Fahrzeuge mindestens für zwei Wochen und höchstens für achtzehn Monate stillgelegt werden. Für den Zeitraum muss der Versicherungsnehmer keine Beiträge bezahlen, der Versicherungsschutz gilt jedoch innerhalb eines festgelegten Umfangs weiter. Die genauen Bestimmungen hierzu sind im § 5 Abs. 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) geregelt. Hatte der Versicherungsnehmer vor der Ruheversicherung eine Voll- oder Teilkasko Versicherung abgeschlossen, gilt die Ruheversicherung für die Teilkaskoversicherung ebenfalls bis zu 18 Monate nach …
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Die erworbene Schadenfreiheitsklasse ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der Versicherungsprämie. Kommt es während eines Versicherungsjahres zu einer Schadensregulierung durch den Versicherer, so erfolgt zum nächsten Vertragsjahr eine entsprechende Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse. In der Regel bedeutet dies dann auch eine Erhöhung der Versicherungsprämie.
Die Rückstufung kann dabei auch über mehrere Schadenfreiheitsklassen erfolgen. Im Gegensatz dazu steigt der Versicherungsnehmer pro Jahr, in dem er schadensfrei fährt, nur um jeweils eine Klasse auf. Wie viele Schritte eine solche Rückstufung beinhaltet wird dabei von der Versicherungsgesellschaft individuell festgelegt. Es kann sich deshalb …